Datum: 11. Dezember 2006 19:40
Hallo![p]
Als Besitznachweis dient in Österreich der Typenschein. Ohne diesen Typenschein kann ein Fahrzeug nicht an- oder abgemeldet werden. Auf den hinteren Blättern des Typenscheins kann man die Besitzer sowie An- und Abmeldedaten der Vorbesitzer sehen. Im Typenschein befindet sich auch eine genaue Fahrzeugbeschreibung.[br]
Ist das Fahrzeug noch angemeldet, hat der Besitzer auch noch den Zulassungsschein (gelb) und die Kennzeichen. Beides muß natürlich bei der Abmeldung des Fahrzeugs abgegeben werden. Die Kennzeichen können auch auf einem neuen Auto wieder verwendet werden.[p]
Lasse dir auch unbedingt den Prüfbericht der letzten §57a-Überprüfung, in Ö. auch "Pickerlüberprüfung" zeigen! Gröbere Mängel sind auch dort eingetragen. An der Windschutzscheibe muß auch ein Aufkleber (Pickerl) sein. Auf diesem ist Monat und Jahr eingestanzt, wann die Frist endet und der Wagen wieder zur Überprüfung muß. (Siehe Bild ganz unten)[p]
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Ein österr. Typenschein[p]
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Eintragung aller Besitzer im Typenschein sowie die genauen An- und Abmeldedaten.[p]
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Genaue Fahrzeugbeschreibung im Typenschein[p]
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Der Zulassungsschein ist nur im Besitz des Fahrzeugbesitzers, wenn das Auto noch angemeldet ist und über Kennzeichen verfügt.[br]
In diesem sind ebenfalls die wichtigsten Fahrzeug- und Besitzerdaten eingetragen. [p]
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So sieht eine §57a-Prüfplakette ("Pickerl") aus. [p]
Viele Grüße[br]
Werner